Ein kostenloses Girokonto als Geschäftskonto eröffnen

Unter einem Geschäftskonto ist normalerweise ein Zahlungskonto für die betrieblichen Ein- und Ausgaben zu verstehen. Ein Geschäftskonto ist funktional ein Girokonto und dient dem Finanzamt gegenüber als Belegkonto als Abgrenzung zu dem privaten Zahlungsverkehr, der auf einem Privatkonto erfolgen sollte.

Für den Privatkunden bieten viele Banken ein gratis Girokonto an, allerdings mit verschiedenen Konditionsmodellen. Ein geeignetes kostenloses Girokonto online Angebot ist besonders schnell über das Internet in einem der vielen Konto Vergleiche zu finden. Allerdings nur vordergründig, denn was auf den ersten Blick als Superkondition aussieht, kann auf den zweiten Blick doch einige Haken haben. Denn die meisten Banken knüpfen die gebührenfreie Verwaltung des Kontos an zusätzliche Bedingungen, wie ein monatlicher Geldeingang von mindestens 1000 Euro, oder eine gewisse Häufigkeit von Zahlungsvorgängen etc.. Tatsächlich gratis sind die wenigsten Bankkonto Angebote und der Text hinter den vielen Sternchen sollte der Bankkunde vor der Kontoeröffnung gelesen haben.

Dagegen verlangen fast alle Banken für die Bereitstellung eines Firmenkontos eine monatliche Gebühr, die in der Regel höher ausfällt als für Privatkonten. Zur Zeit wird ausschließlich von einer Bank ein kostenloses Geschäftskonto offeriert, der Skatbank. Diese Bank vergibt auch an Selbstständige und Freiberufler ein Geschäftskonto kostenlos, vorausgesetzt die Schufa Abfrage und weitere, übliche, bankintene Scorepunkte sind zufriedenstellend.
Bei allen Bankkonto Angeboten, die im Internet kostenlos offeriert werden, handelt es sich um Girokonto online Produkte. Der Bankkunde führt sein Konto via Online Banking selbst. Kontoauszüge werden online abgerufen, Daueraufträge online eingerichtet und alle Überweisungen ebenfalls per Computer erledigt. Selbst das Konto wird online eröffnet. Für den Beleg beim Finanzamt gibt es bei Geschäftskonten inzwischen ausgereifte Formulare die standardisiert die Betriebszahlungen erfassen und direkt in die EDV übernommen werden können.

Im Betriebsvermögen können auch ein Tagesgeld- oder Festgeldkonten als Geschäftskonto geführt werden, die aber reine Geldanlagekonten darstellen, da damit keine Zahlungen vorgenommen werden können. Die steuerliche Erfassung von Zinsgewinnen ist übrigens für Privat Girokonten und Geschäftskonten unterschiedlich!

Quelle: kostenlos.com, alle Angaben ohne Gewähr


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